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One Point Design – die AGB

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der One Point Design, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2. One Point Design erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Grafikdesign, Marketing und Werbekommunikation. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Auftragsangebot, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem schriftlichen Angebot und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt One Point Design zusammen mit dem Auftragsangebot einen Bericht über den Umfang des Projektes. Der Bericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 1 Woche widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
2.4. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail, Fax, Brief) zu den Bedingungen dieser AGB von One Point Design angenommen.
2.5. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief).
2.6. Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten
2.7. Ein schriftlich erteilter Auftrag an One Point Design (E-Mail, Fax, Brief) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von One Point Design muss nicht erfolgen.

3. Vergütung

3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der One Point Design alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3. Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen: Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.
3.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
4.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

5. Nutzungsrechte

5.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5.2. One Point Design erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie: Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder
in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder
durch Einsatz in anderen Werbeträgern, kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
5.3. One Point Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. One Point Design bleibt in jedem Fall, auch wenn One Point Design das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
5.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen One Point Design und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.5. One Point Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, One Point Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

6. Gewährleistung und Haftung der Agentur

6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt One Point Design von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
6.2. Erachtet One Point Design für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
6.3. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. One Point Design haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
6.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
6.5. Der Höhe nach ist die Haftung One Point Design beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.

7. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe und Urheberrechte

7.1. Der Kunde ist für mögliche Gema-Gebühren von Musikveranstaltungen selbst verantwortlich. Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführende Künstlersozialabgabe.
7.2. One Point Design prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. One Point Design geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

8. Leistungen Dritter

8.1. Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.

9. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Agentur ausdrücklich schriftlich genehmigt.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1. One Point Design verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
10.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen der One Point Design elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft oder mit der schriftliche Zustimmung. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

13. Umsatzsteuer

Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die jeweilige der Agentur vom Kunden zu benennende VAT-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sulingen.